Öffentliches Recht
Sozialrecht
Im Bereich des Öffentlichen Rechts ist es besonders wichtig, seine Rechte zu kennen.
Post von der Stadt, einer Berufsgenossenschaft, einem Landschaftsverband, dem Jobcenter oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft wirkt in der Regel auf den Bürger sehr einschüchternd. Dies liegt zum einen daran, dass die Anschreiben in der Regel in einem automatischen Verfahren erstellt und oft sehr unpersönlich und ohne Unterschrift versendet werden. Zum anderen trägt die Verwendung von abstrakten und/oder rechtlichen Begriffen und die oftmals sehr einseitige und unverständliche Darstellung des Sachverhalts nicht zu einem besseren Verständnis bei dem Adressaten bei.
Hinzu kommt die weithin verbreitete Vermutung, "die Behörde habe immer Recht" und die dort zuständigen Sachbearbeiter werden die Angelegenheit schon umfassend geprüft haben.
Ein derartiges Vertrauen in das ordnungsgemäße Handeln der Behörden führt nur allzu oft dazu, dass die Rechte des Betroffenen nicht umfassend gewahrt bleiben und mitunter aus reiner Unkenntnis auf erhebliche Ansprüche "verzichtet" wird.
Insbesondere im Bereich des Sozialrechts hat Herr Peters seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit umfangreiche Erfahrung sammeln können und sich mehr und mehr in diesem Bereich spezialisiert. Folgerichtig hat im März 2015 aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt im Sozialrecht" erlangt.
Der Bereich des Sozialrechts ist sehr weit und umfasst insbesondere die Bereiche der Krankenversicherung und des Vertragsarztrechts (SGB V), der Pflegeversicherung (SGB XI), der Unfallversicherung (SGB VII), der Rentenversicherung (SGB VI), des Arbeitsförderungsrechtes und der Arbeitslosenversicherung ("ALG I" SGB III), der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV" SGB II), des Sozialhilferechts (SGB XII), sowie Fragen der sozialen Förderung, sozialen Entschädigung und des Familienlastenausgleichs, wie etwa die Ausbildungsförderung, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe.
Selbst wenn Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, mit dem Ihnen z.B. ein bestimmter Grad der Behinderung oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anerkannt wurde, ist eine Überprüfung oftmals sinnvoll. Regelmäßig wird seitens der Behörde(n) ein für Sie wesentlicher Faktor übersehen, so dass Ihr Anspruch nicht in Gänze anerkannt wurde.
Um in diesen Bereichen, die oft eine existenzielle Bedeutung für den / die Betroffene haben, nicht aus Unkenntnis auf die eigenen Rechte zu verzichten, ist eine frühzeitige Beratung und gegebenenfalls Vertretung besonders wichtig. In der Regel gelten hier sehr kurze Fristen, die es unbedingt zu beachten gilt.
Eine erste Beratung und/oder auch Vertretung gegenüber den beteiligten Behörden ist in der Regel von der Möglichkeit einer Abrechnung über die Beratungshilfe erfasst, so dass Sie nicht befürchten müssen,von dem ohnehin oft knappen Einkommen noch hohe Anwaltskosten übernehmen zu müssen. Ob eine Abrechnung über Beratungshilfe möglich ist, können Sie im Vorfeld telefonisch bei Herrn Peters erfragen, oder Sie wenden sich an das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.
Post von der Stadt, einer Berufsgenossenschaft, einem Landschaftsverband, dem Jobcenter oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft wirkt in der Regel auf den Bürger sehr einschüchternd. Dies liegt zum einen daran, dass die Anschreiben in der Regel in einem automatischen Verfahren erstellt und oft sehr unpersönlich und ohne Unterschrift versendet werden. Zum anderen trägt die Verwendung von abstrakten und/oder rechtlichen Begriffen und die oftmals sehr einseitige und unverständliche Darstellung des Sachverhalts nicht zu einem besseren Verständnis bei dem Adressaten bei.
Hinzu kommt die weithin verbreitete Vermutung, "die Behörde habe immer Recht" und die dort zuständigen Sachbearbeiter werden die Angelegenheit schon umfassend geprüft haben.
Ein derartiges Vertrauen in das ordnungsgemäße Handeln der Behörden führt nur allzu oft dazu, dass die Rechte des Betroffenen nicht umfassend gewahrt bleiben und mitunter aus reiner Unkenntnis auf erhebliche Ansprüche "verzichtet" wird.
Insbesondere im Bereich des Sozialrechts hat Herr Peters seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit umfangreiche Erfahrung sammeln können und sich mehr und mehr in diesem Bereich spezialisiert. Folgerichtig hat im März 2015 aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt im Sozialrecht" erlangt.
Der Bereich des Sozialrechts ist sehr weit und umfasst insbesondere die Bereiche der Krankenversicherung und des Vertragsarztrechts (SGB V), der Pflegeversicherung (SGB XI), der Unfallversicherung (SGB VII), der Rentenversicherung (SGB VI), des Arbeitsförderungsrechtes und der Arbeitslosenversicherung ("ALG I" SGB III), der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV" SGB II), des Sozialhilferechts (SGB XII), sowie Fragen der sozialen Förderung, sozialen Entschädigung und des Familienlastenausgleichs, wie etwa die Ausbildungsförderung, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe.
Selbst wenn Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, mit dem Ihnen z.B. ein bestimmter Grad der Behinderung oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anerkannt wurde, ist eine Überprüfung oftmals sinnvoll. Regelmäßig wird seitens der Behörde(n) ein für Sie wesentlicher Faktor übersehen, so dass Ihr Anspruch nicht in Gänze anerkannt wurde.
Um in diesen Bereichen, die oft eine existenzielle Bedeutung für den / die Betroffene haben, nicht aus Unkenntnis auf die eigenen Rechte zu verzichten, ist eine frühzeitige Beratung und gegebenenfalls Vertretung besonders wichtig. In der Regel gelten hier sehr kurze Fristen, die es unbedingt zu beachten gilt.
Eine erste Beratung und/oder auch Vertretung gegenüber den beteiligten Behörden ist in der Regel von der Möglichkeit einer Abrechnung über die Beratungshilfe erfasst, so dass Sie nicht befürchten müssen,von dem ohnehin oft knappen Einkommen noch hohe Anwaltskosten übernehmen zu müssen. Ob eine Abrechnung über Beratungshilfe möglich ist, können Sie im Vorfeld telefonisch bei Herrn Peters erfragen, oder Sie wenden sich an das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.